Statuten

Statuten bilden die Grundordnung eines jeden Vereins. Damit ein Verein rechtsgültig ist, muss er schriftlich verfasste Statuten vorweisen können. Sie sind, neben den gesetzlichen Vorgaben des Zivilgesetzbuches, das eigene Gesetz, an das sich die Mitglieder und der Vorstand zu halten haben. 

Die Statuten von Tierschutz Luzern beinhalten unter anderem Informationen zum Sitz, zur Zweckerreichung und zu den Mitgliedschaften des Tierschutzvereins. 

Jahresberichte

Die Jahresberichte geben Auskunft über die Projekte, Zahlen und Spenden des Tierschutz Luzern und des Tierheims an der Ron.

Für den Tierschutz

Der Tierschutz Luzern engagiert sich mit grossem Einsatz für das Wohl der Tiere, insbesondere für deren artgerechte Haltung und den Schutz vor Misshandlungen. Entsprechend fördert der Verein vielfältige Projekte, die sich der Eindämmung von Tierleid im Kanton Luzern widmen. Dabei besteht eine enge Zusammenarbeit mit Behörden und weiteren Hilfsorganisationen. Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit vermittelt Tierschutz Luzern der Bevölkerung die ethischen Grundsätze des Tierschutzes. Mit dem Tierheim an der Ron führt der Verein zudem eine eigene Einrichtung, die Findel- und Abgabetieren vorübergehend ein Zuhause bietet.