Notfälle

Immer wieder geraten Tiere in Not, gehen verloren oder werden aufgefunden. Diese Seite hilft Ihnen, die richtige Stelle zu finden, die kompetent weiterhelfen kann. Hier fassen wir alles einfach zusammen:

Ich vermute Tierquälerei, aber ich habe keine klaren Beweise. Was nun?

Eine Meldung ist jederzeit möglich, sobald der Verdacht auf Tierquälerei oder Tiervernachlässigung besteht. Es ist nicht notwendig, dass Sie Beweise haben – der Verdacht genügt. Die zuständigen Behörden prüfen jeden Hinweis.

Sie sollten eine Meldung machen, wenn Sie beobachten, dass ein Tier:

  • akut misshandelt oder verletzt wird
  • ohne Futter, Wasser oder Schutz vor Witterung gehalten wird
  • über längere Zeit vernachlässigt wirkt (z. B. stark abgemagert, ungepflegt, krank)
  • in unhygienischen oder zu engen Verhältnissen lebt
  • illegal gehalten oder transportiert wird


In akuten Notfällen (wenn ein Tier sofortige Hilfe braucht) sollte die Polizei (041 248 81 17 oder 117) verständigt werden. Bei nicht akutem Verdacht ist das zuständige Veterinäramt (Veterinärdienst Luzern) zu verständigen.

Alle Meldungen werden vertraulich behandelt und ernst genommen.

Offizielle Meldestelle:

Der kantonale Veterinärdienst ist die offizielle Meldestelle des Tierschutz Luzern für nicht artgerecht gehaltene Tiere oder Tierquälerei. Falls Sie eine Meldung machen möchten, besuchen Sie die folgende Seite und füllen Sie das entsprechende Formular aus: https://veterinaerdienst.lu.ch/tierschutz/tierschutzmeldungen.

Damit Kontakt aufgenommen werden kann, sind Angaben über Ihre Person inkl. Andresse unumgänglich. Meldungen werden grundsätzlich vertraulich behandelt, jedoch kann die Anonymität im Rahmen eines daraus resultierenden Strafverfahrens nicht in jedem Fall vollständig gewährleistet werden. Der Veterinärdienst weist darauf hin, dass insbesondere unerlaubtes Fotografieren oder unbefugtes Betreten einer Stallung auch zur Beschaffung von Meldeangaben nicht erlaubt ist. 

Besten Dank für Ihre Mithilfe.