Statuten bilden die Grundordnung eines jeden Vereins. Damit ein Verein rechtsgültig ist, muss er schriftlich verfasste Statuten vorweisen können. Sie sind, neben den gesetzlichen Vorgaben des Zivilgesetzbuches, das eigene Gesetz, an das sich die Mitglieder und der Vorstand zu halten haben.
Die Statuten von Tierschutz Luzern beinhalten unter anderem Informationen zum Sitz, zur Zweckerreichung und zu den Mitgliedschaften des Tierschutzvereins. Hier können sie heruntergeladen werden.